10.3.5 Aussagen J.________ J.________ sagte am 16. März 2017 aus, der Privatkläger habe am 7. März 2017, als sie die Zellentür geöffnet hätten, im Gesicht im Bereich der Nase Kratzer sowie eingetrocknete Blutspuren aufgewiesen. Auf seine Frage, was er gemacht habe, habe dieser lachend geantwortet, er werde der Staatsanwältin in Bern sagen, dass er durch die Mitarbeiter des Regionalgefängnis geschlagen worden sei (pag. 142 Z. 144 ff.; vgl. auch Ziff. 10.2 hiervor). Am 21. Februar 2018 wiederholte er diese Aussage (pag. 154 Z. 197 ff.). 10.3.6 Gutachten bzw. Berichte des IRM und MZB