Der Privatkläger habe danach noch ein paar Wünsche gehabt betreffend Tablette und Toilettenpapier. Er habe eine Schmerztablette gewollt (pag. 203 Z. 27 ff.). Die Frage, ob es mit dem Privatkläger Probleme oder Schwierigkeiten gegeben habe während seines Aufenthaltes in E.________, beantwortete H.________ mit nein. Ebenso wurde die Frage, ob er Probleme mit anderen Gefängnisinsassen gehabt habe, abschlägig beantwortet (pag. 204 Z. 116 ff.). Angesprochen darauf, ob es zwischen dem Privatkläger und Angestellten Probleme gegeben hätte, führte H.________ aus, dies befremde ihn.