Er könne sich schlicht nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter dies getan haben soll (pag. 189 Z. 199 ff.). Auf Frage präzisierte er diesen Grundsatz dahingehend, dass man nie auf den Kopf des Gegners gehen dürfe, wenn man angegriffen werde. Es gäbe verschiedene Stoppschläge, aber es werde einem beigebracht, nie auf den Kopf zu schlagen (pag. 190 Z. 203 ff.).