804 Z. 9 ff.). Schliesslich bestätigte der Beschuldigte erneut, an der Verlegung des Privatklägers in die U.________(Abteilung) nur dahingehend beteiligt gewesen zu sein, als er ihm die Verlegung eröffnet habe (pag. 866 Z. 1 ff.). 10.3.3 Aussagen P.________ P.________ war an der Verlegung des Privatklägers zur angeklagten Tatzeit dabei. Im Rahmen seiner Einvernahme vom 17. März 2017 gab er an, dass der Privatkläger im Anschluss an den Rapport umquartiert worden sei; er sei im ersten Stock gewesen und habe auf den dritten Stock verlegt werden sollen, wo sich die U.________(Abteilung) befinde.