634 Z. 5 ff.). Sofern Unstimmigkeiten (die einen Eintrag zur Folge hätten) auftreten würden, werde abgewartet, um Informationen zu sammeln und um weitere Abklärungen zu machen, so dass ein aussagekräftiger Eintrag gemacht werden könne (pag. 635 Z. 32 ff.). Schliesslich führte der Beschuldigte noch aus, es gäbe es oft, dass sich Gefangene selbst verletzen würden, um damit etwas erreichen oder ihre Interessen durchsetzen zu können. Es komme nicht selten vor (pag. 636 Z. 35 ff.). Auf Frage von Rechtsanwalt D.__