Der Privatkläger sei nie renitent gewesen und habe niemanden angegriffen. Anlässlich der Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte aus, die verschiedenen Zellenwechsel, wie sie beim Privatkläger vorgekommen seien, seien zwar mühsam, jedoch nicht als Problem im zwischenmenschlichen Bereich zu bezeichnen. Weiter gab er an, in seiner Funktion verantwortlich zu sein für die Eröffnung eines Zellenwechsels. Zum Eintrag im Tagesjournal führte er aus, es sei oft so, dass jemand den Eintrag mache, welcher gerade eine Hand frei habe (pag. 634 Z. 5 ff.).