Er sei aggressiv gewesen und es habe alles sehr schnell gehen müssen. Weiter sei er nicht nur im Gefängnis drinnen gefesselt gewesen, sondern auch beim Transport (pag. 640 Z. 17; pag. 641 Z. 25 ff.). Auf Vorhalt des Berichts des MZB, wonach er gesagt habe, er sei an besagtem Freitag gestürzt und auf die Nase gefallen, sagte der Privatkläger aus, dies stimme nicht, es seien auch Polizisten anwesend gewesen. Er habe auch gar nicht deutsch sprechen können. Der Arzt habe nur mit den anwesenden Polizisten gesprochen; mit ihm habe er kein Wort gesprochen (pag. 641 Z. 1 ff.).