Darauf seien er sowie auch seine Brille zu Boden gefallen. Er habe sich die Brille wieder aufgesetzt, und als er wieder auf den Beinen gewesen sei, habe der Beschuldigte ihn mit beiden Händen am Hals gepackt und gewürgt (pag. 79 Z. 30 ff.). Bei der staatsanwaltschaftlichen Befragung vom 27. Februar 2018 führte der Privatkläger aus, er habe angefangen, die Kleider zu sammeln und auf den Wagen zu legen. Als er alle seine Kleider zusammengesammelt gehabt habe, habe er sich bei der Toilette hingesetzt. Dort seien seine Schuhe gewesen. Als er sich hingesetzt habe und seine Schuhe habe anziehen wollen, sei er genau in diesem Moment vom Beschuldigten geschlagen worden.