10 bletten verlangt, welche er aber nicht erhalten habe. Sie hätten ihm gesagt, dass sie ihm die Tabletten nicht geben dürften. Dann sei derjenige gekommen, der ihn schon in seiner Zelle am Hals gepackt habe. Er habe ihm die Tablette gegeben (pag. 74 Z. 70 ff.). Im Rahmen der – ebenfalls polizeilichen – Einvernahme vom 9. März 2017 bezeichnete der Privatkläger den Beschuldigten als denjenigen, welcher ihn auf die Nase geschlagen und gewürgt habe. Er gab an, auf die Nase geschlagen worden zu sein, als er sich habe aufrichten wollen. Darauf seien er sowie auch seine Brille zu Boden gefallen.