19). Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 8. März 2017 gab der Privatkläger an, er sei am Freitag, 3. März 2017 um ca. 15:00 Uhr, auf dem Bett gelegen, als seine Zellentür geöffnet worden sei. Dies, um seine dreckige Wäsche abzuholen. Er sei aufgefordert worden, aufzustehen und die Wäsche einzusammeln. In diesem Moment, als er sich gebeugt habe, sei er von einer Faust im Gesicht getroffen worden. Als er sich habe aufrichten wollen, sei er durch einen zweiten Schlag von hinten an der rechten Seite in die Hüfte getroffen worden. Er vermute, dass er an der Hüfte von einem Fuss oder einem Knie getroffen worden sei.