Er könne sich noch an zwei Gesichter erinnern. Bei diesem Zwischenfall sei auch seine Brille kaputtgegangen (pag. 15 f.). Gegenüber der Ärztin des IRM soll der Privatkläger am Nachmittag des 7. März 2017 angegeben haben, dass er am Freitag, den 3. März 2017, von zwei Wächtern des Regionalgefängnisses E.________ geschlagen worden sei (pag. 275). Gegenüber dem Arzt des MZB soll er am 8. März 2017 indessen berichtet haben, dass er am Freitag, ebenfalls den 3. März 2017, gestürzt und auf die Nase gefallen sei (pag. 19).