9 vernahme vom 21. Februar 2018 die Verletzungen zwar etwas anders (pag. 155 Z. 209 ff.). Er konnte sie mit den ihm vorgelegten Fotos nicht in Einklang bringen. Gemäss seiner Beschreibung habe es sich mehr um Kratzer gehandelt und die Nase sei nicht geschwollen gewesen. Die Kammer gelangt zur Überzeugung, dass diesbezüglich jedoch von dem auszugehen ist, was von den Ärzten festgestellt und schliesslich auch fotografisch dokumentiert worden ist.