Er sei Brillenträger, deshalb sei ihm das sofort aufgefallen. Auf die Frage, wie die Verletzung entstanden sei, habe der Privatkläger geantwortet, er hätte jetzt eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft und werde sagen, dass er im Gefängnis geschlagen worden sei. Sie alle hätten zusammen darüber gelacht (pag. 154 Z. 197 ff.). Unter Vorhalt der Fotos der Verletzungen fügte er an, die Schürfungen über der Nase seien längliche Striche gewesen und nicht so Schürfungen. Die Flecken/Schürfungen neben der Nase habe er am Morgen nicht gehabt, als sie ihn geholt hätten. Er, der Privatkläger, habe die Brille aufgehabt (pag. 155 Z. 209 ff.).