142 Z. 146 ff.). Lachend habe der Privatkläger zu ihnen auf Englisch gesagt, er werde jetzt der Staatsanwältin in Bern sagen, dass er durch sie, die Mitarbeiter des Regionalgefängnisses, geschlagen worden sei. Sie – der Privatkläger, I.________ sowie er – hätten alle zusammen gelacht und den Privatkläger danach in die Wartezelle begleitet (pag. 142 Z. 160 ff.). Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme gab J.________ sodann erneut an, ihm und seinem Kollegen sei aufgefallen, dass beim Privatkläger über der Nase alles fein aufgerissen und mit Blut verkrustet gewesen sei. Er sei Brillenträger, deshalb sei ihm das sofort aufgefallen.