7 everything to the procuror» (pag. 108 f. Z. 69 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Befragung bestätigte I.________ seine bei der Polizei gemachten Aussagen (pag. 119 Z. 203 ff.). Er führte aus, sein Kollege J.________ habe den Privatkläger auf die Verletzungen angesprochen. Dieser habe ihnen anschliessend mit einem Lächeln gesagt, «it was you». Der Kollege habe dann noch gemeint, dass er dies sicher nicht gewesen sei (pag. 119 Z. 213 ff.).