79 Z. 67 ff.). In E.________ fühlte er sich schlecht behandelt und verlangte eine Rückverlegung ins Regionalgefängnis in N.________. Diese Forderung äusserte der Privatkläger anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 2. März 2017, wo er auch drohte, wenn ihn noch jemals jemand anfasse, er diesen zusammenschlagen würde (pag. 333 Z. 44 ff.). 10.2 Verletzungen des Privatklägers Am frühen Morgen des 7. März 2017 haben Mitarbeiter des Regionalgefängnisses E.________, I.________ sowie J.________, Verletzungen im Gesicht des Privatklägers festgestellt.