Dem Privatkläger ist deshalb grundsätzlich zuzutrauen, dass er auch zum Mittel der falschen Anschuldigung greifen könnte, um eine Verlegung zu erreichen. Ein weiteres Motiv könnte schliesslich die massiv überhöhte Genugtuungsforderung von CHF 200‘000.00 (p. 470) sein, die sogar nach der Mandatierung von Rechtsanwalt D.________ aufrechterhalten worden ist. Wie die Verletzungen entstanden sind, konnte zwar nicht geklärt werden, unter den genannten Voraussetzungen hat das Gericht jedoch überaus starke Zweifel, dass sich der Sachverhalt wie in der