Er habe schon schlimmere Selbstverletzungen gesehen, die sich Insassen zugefügt hätten, um in eine andere Abteilung zu kommen (p. 156 Z. 274 f.). Die Haftbedingungen waren für den Privatkläger ein dominantes Thema. Dies bereits im Regionalgefängnis N.________ (vgl. p. 26). Danach hat er sich gegenüber der Staatsanwaltschaftsassistentin über die Haftbedingungen in E.________ beschwert (p. 15 f.). In der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft hat er sogar gesagt, es sei wichtiger, dass er nicht in Fesseln herumlaufen müsse, als das Problem mit der Nase (p. 79 f. Z. 67 f.). Der Privatkläger war im Übrigen fordernd und anwaltlich vertreten.