Es ist allgemein bekannt, dass es sich bei der Haft um eine Ausnahmesituation handelt. Diese Situation hat sich beim Privatkläger durch die Verlegung in die U.________(Abteilung) mit zusätzlichen Einschränkungen verschärft. J.________ hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, die Reaktionen von Insassen, die alleine in die Zelle gesteckt würden, alleine Duschen, Essen und Spazieren müssten, seien manchmal irrational. Sie würden auf dumme Ideen kommen (p. 156 Z. 265 ff.). Er habe schon schlimmere Selbstverletzungen gesehen, die sich Insassen zugefügt hätten, um in eine andere Abteilung zu kommen (p. 156 Z. 274 f.).