8. Objektive und subjektive Beweismittel Die Vorinstanz hat die objektiven und subjektiven Beweismittel zutreffend wiedergegeben (pag. 696 ff., S. 8 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann verwiesen werden. Zusätzlich lagen der Kammer neu die Aussagen des Beschuldigten im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 7. Dezember 2020 vor (pag. 862 ff.).