___ und informierte den Beschuldigten über diese Verletzungen (p. 10, p. 36 Z. 258 ff.). Die Verletzungen wurden im Vollzugsverlaufsjournal am 07.03.2017 um 15:26 Uhr durch J.________ dokumentiert (p. 24, p. 158 Z. 332 ff.). Der Beschuldigte bestreitet, den Privatkläger mit der Faust geschlagen, ihn in die Hüfte getreten und gewürgt zu haben (p. 636 Z. 25 ff., p. 647). Der Kontakt zwischen ihnen habe einzig dazu gedient, dem Privatkläger die Verlegung in die U.________(Abteilung) zu eröffnen. Diese Verlegung habe danach problemlos durch zwei Mitarbeiter vollzogen werden können (p. 32 Z. 65 ff., p. 51 Z. 344 ff., p. 53 Z. 444 f.).