5. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien von A.________ zu tragen. Rechtsanwalt B.________ beantragte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung für den Beschuldigten was folgt (pag. 878): 1. Die Berufung sei abzuweisen. 2. Herr A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung gemäss Ziff. I.1 der Anklageschrift, angeblich begangen am 3. März 2017 ca. um 15:00 Uhr in E.________, zum Nachteil von C.________.