3 Eventualiter: 3. Das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 6. November 2019 im Verfahren PEN 18 280 sei aufzuheben und die Sache sei zur neuen Entscheidung an das Regionalgericht Emmental-Oberaargau zurückzuweisen. In jedem Fall: 4. Das Honorar für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt D.________ für das Berufungsverfahren sei gemäss einer später einzureichenden Honorarnote von der Strafkammer des Obergerichts zu bestimmen und von A.________ zu tragen.