Mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 814) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse eingeholt (pag. 810 ff.). Weiter wurde bei der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau der Strafbefehl im Verfahren _______ (Nr.) ediert (pag. 852 ff.). Von sämtlichen Unterlagen wurden den Parteien Kopien zugestellt. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wurde schliesslich einzig der Beschuldigte einvernommen, zumal der Berufungsführer nicht zur Verhandlung erschienen ist und sich durch Rechtsanwalt D.________ vertreten liess (pag. 860 ff.; vgl. Ziff.