2 und forderte den Privatkläger zur Stellungnahme auf (pag. 777 f.). Mit Schreiben vom 6. April 2020 teilte Rechtsanwalt D.________ namens und im Auftrag des Privatklägers mit, mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens nicht einverstanden zu sein (pag. 780). Am 7. April 2020 wurde deshalb die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung verfügt (pag. 782 f.). Mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag.