Le Tribunal fédéral a plusieurs fois affirmé que : « es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Fusstritte und Faustschläge in den Kopfbereich eines am Boden liegenden Opfers - selbst wenn dieses sich zusammenrollt und den Kopf mit den Händen zu schützen versucht - zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität führen können » (arrêt du Tribunal fédéral 6B_1024/2017 du 26 avril 2018 consid. 2.2.1