2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der Strafklägerin - Rechtsanwalt B.________ - Fürsprecher AI.________ (neuer Verteidiger seit 20. November 2020) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde)