31. Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem Es ist die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) des Beschuldigten im Schengener Informationssystem (SIS) anzuordnen (Art. 20 N-SIS-Verordnung). Ein Grund, weshalb die Ausschreibung im konkreten Fall unverhältnismässig wäre, ist nicht ersichtlich. 35 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.