Angesichts der erfolgten Trennung muss die Intensität der ehelichen Gemeinschaft aber stark relativiert werden. Zudem sprechen gleich mehrere Faktoren gegen die Annahme eines schweren persönlichen Härtefalls: die mangelhafte gesellschaftliche Integration, die angespannten finanziellen Verhältnisse und die fehlende Aussicht, diese nachhaltig zu verbessern, die verhältnismässig kurze Aufenthaltsdauer in der Schweiz, die intakten Eingliederungschancen im Heimatland sowie die Möglichkeit der nötigen medizinischen Behandlung auch in AA.__