Abschliessende Würdigung Zweifelsohne bedeutet jede Landesverweisung eine persönliche Härte für die betroffene Person. Das Gesetz verlangt jedoch nicht nur eine Härte, sondern eine aussergewöhnliche Härte, d.h. eine Situation, die auch angesichts der sonst schon schweren Lage noch als besonders hart ins Auge springt (einen «Ausnahmefall», Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.3). Wie gezeigt, stellt einzig der Umstand, dass der Beschuldigte verheiratet ist und bei einer Landesverweisung das Zusammenleben mit seiner Ehefrau in der Schweiz nicht mehr möglich wäre, eine gewisse Härte dar.