Er spricht die Landessprachen und ist mit der Kultur bestens vertraut. Aufgrund seiner im Herkunftsland erfolgten Sozialisation wäre es für ihn deshalb möglich, sich dort wieder zu integrieren. Ihm droht aktuell weder eine Verfolgung noch wäre seine Rückkehr mit anderen völker- oder landesrechtlich verpönten Nachteilen verbunden. 25.7 Aussichten auf Wiedereingliederung (in der Schweiz) und Rückfallgefahr