57 Z. 34 ff.) gestorben war, schwere Depressionen gehabt haben. Der Arzt will den Beschuldigten («my patient and relative», pag. 777) auch nach dessen Abreise nach Europa noch (wohl per Telefon) psychotherapeutisch betreut haben und vermutet aufgrund der letzten Telefonate, der Beschuldigte sei auch jetzt wieder in einer Depression und sollte genau abgeklärt werden. Gemäss Leumundsbericht ist der Beschuldigte aktuell wöchentlich bei Frau K.________ (Praxis AC.________) in Behandlung (pag. 770; pag. 853 Z. 19 f.).