Der Beschuldigte machte oberinstanzlich erstmals massive psychische Erkrankungen geltend, die bereits 2006 in AA.________ begonnen haben sollen. Laut seinen Aussagen habe er die psychischen Probleme bereits erstinstanzlich vorbringen wollen. Er habe die Situation seinem Anwalt erklärt, dieser habe ihn jedoch die ganze Zeit «sozusagen runtergemacht» und nicht zugelassen, dass er «so etwas sage» (pag. 854 Z. 8 ff.). Auch bei seiner Einreise 2009 habe er seine psychischen Probleme nicht angegeben, weil er sich «damals selbst als eine verlorene Person gesehen habe» (pag. 856 Z. 24 f.).