Die Beschuldigte hat, wie bereits erwähnt, Verlustscheine im Umfang von insgesamt CHF 12'753.10. Zudem bestehen erhebliche Sozialhilfeschulden (über CHF 50'000.00). Würdigung durch die Kammer Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten sind nicht gut. Seine berufliche Situation präsentiert sich aktuell zwar relativ stabil, aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit ist eine dauernde Vollbeschäftigung aber nicht garantiert und die Rückzahlung der Sozialhilfe- und D.________-Schulden wird den Beschuldigten noch lange belasten.