29 seine Frau würden sich lieben und sie wolle auch, dass er medizinische Unterstützung und Behandlung erhalte, damit es ihm besser gehe und sie keine Angst mehr haben müsse. Dem Sohn seiner Frau zahle er momentan keine Miete (pag. 853 Z. 1 ff.). Würdigung durch die Kammer Die Ehefrau, das einzige eigentliche Familienmitglied des Beschuldigten, lebt seit Jahren in der Schweiz und hat eine Niederlassungsbewilligung C. Eine Landesverweisung des Beschuldigten würde das Eheleben zweifellos erheblich beeinträchtigen.