Die Ehefrau könne mit dieser Situation nur schlecht umgehen, weshalb er jetzt bei ihrem Sohn lebe. An der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte der Beschuldigte, nach wie vor bzw. seit Oktober oder November letzten Jahres, auf jeden Fall nach der erstinstanzlichen Verhandlung, beim Sohn seiner Frau zu leben. Seine Frau habe aufgrund seiner Gesundheitssituation Angst, dass er sie verletzen würde. Das Gebäude, in welchem der Sohn wohne, liege neben der ehelichen Wohnung. Die Beziehung und der Kontakt seien sehr gut (pag. 852 Z. 30 ff.). Er und