25.2 Familienverhältnisse (Art. 31 Abs. 1 Bst. c VZAE) Der Beschuldigte ist mit T.________, verheiratet. Die Ehefrau ist AJ.________, hat eine Niederlassungsbewilligung C und ist mittlerweile pensioniert. Sie kann etwas Deutsch, spricht mit dem Beschuldigten aber Englisch. Gemäss seinen Angaben im Leumundsbericht (pag. 769) sind die beiden getrennt, wobei aber der Kontakt immer noch gut sei. Grund für die Trennung seien seine psychischen Probleme. Die Ehefrau könne mit dieser Situation nur schlecht umgehen, weshalb er jetzt bei ihrem Sohn lebe.