_ zusätzlich zum Einkommen erneut ca. CHF 1'500.00. Seit August 2019 arbeitet der Beschuldigte nun wieder 100% und verdient wie erwähnt zwischen CHF 3'200.00 und 3'400.00 pro Monat (pag. 633; 768). Seine Ehefrau erhält eine AHV und Ergänzungsleistungen (pag. 855 Z. 36). Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Betreibungsregisterauszug hat der Beschuldigte keine laufenden Betreibungen, aber es bestehen nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen in der Höhe von CHF 12'753.10 (pag. 772 f.).