58a Abs. 1 AlG). Zu den speziellen Umständen der Einreise des Beschuldigten in die Schweiz in den Jahren 2009/2010, zu seiner ehelichen Situation und zu den diversen aufenthaltsrechtlichen Entwicklungen geben insbesondere die Akten des Migrationsdienstes des Kantons Bern (abgespeichert auf CD, pag. 84) und der Bericht des Polizeiinspektorats der Stadt Bern (pag. 632 f.) Aufschluss. Es kann dazu auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 713, S. 18 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).