852 Z. 30 ff.). Sie würden sich lieben und seine Frau wolle, dass er medizinische Unterstützung erhalte, damit sie keine Angst mehr haben müsse (pag. 853 Z. 2 f.). Gesundheitlich macht der Beschuldigte neu massive psychische Erkrankungen geltend, die bereits 2006 in AA.________ begonnen haben sollen. Die im Zeugnis von Dr. med. E.________ vom 10. Juli 2020 erwähnte und im Mai 2020 bei Dr. AB.________ begonnene psychiatrische Behandlung dauert nicht mehr an (pag. 853 Z. 14 ff.). Neu ist der Beschuldigte gemäss seinen Angaben bei Frau K.________ (Praxis AC.________) in psychologischer Behandlung (pag. 770; pag. 853 Z. 14 ff.).