Die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs kann insgesamt als neutral bewertet werden. Die Vorgehensweise des Beschuldigten beschränkte sich darauf, die Anstellung bei der M.________ zu verschweigen. Der Beschuldigte musste im Formular «Angaben der versicherten Person» lediglich konsequent die Kreuze falsch setzen. Er verschwieg die Anstellung aber nicht nur gegenüber der Strafklägerin, sondern durchwegs und konsequent auch gegenüber dem RAV. Eine gewisse kriminelle Energie ist ihm deshalb nicht abzusprechen. Die subjektiven Elemente der Tatschwere gewichtet die Kammer gesamthaft neutral.