Wer angibt, keine Arbeitsstelle zu haben, kann bekanntlich auch keinen Arbeitsvertrag oder eine Lohnabrechnung vorlegen. Wie zudem das Bundesgericht in einem kürzlich ergangenen Entscheid festgehalten hat, handelt es sich bei der D.________ um ein Massengeschäft, was dem Beschwerdeführer ebenfalls entgegenzuhalten ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_587/2020 vom 12. Oktober 2020, E. 1.2., wo die Opferverantwortung ebenfalls verneint wurde).