Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung rügte die Verteidigung, dem Staat obliege die Pflicht, gewisse Abklärungen vorzunehmen, wie dies beispielsweise bei Kreditvergaben gemacht werde. Kontounterlagen oder Lohnabrechnungen hätten eingeholt werden können und müssen, was ohne grossen Aufwand möglich gewesen wäre. Die Mitarbeiter der Strafklägerin hätten zudem vermehrt nachfragen müssen (pag. 860 f.).