19 Die Vorinstanz hat die Opfermitverantwortung ebenfalls kurz thematisiert (pag. 710, S. 15 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Freilich hätte man bei grossem Aufwand, insbesondere mit Blick auf das Dossier bei der Fremdenpolizei, Hinweise auf die Anstellung bei der M.________ finden können. Hier wären aber besondere Mühen notwendig gewesen, deren Erfolg im Einzelfall nicht garantiert gewesen wäre.