Dieses Vorgehen von A.________ ist arglistig und erfüllt den Tatbestand des Betruges. Arglist liegt unter folgenden alternativen Voraussetzungen vor: a) der Täter errichtet ein ganzes Lügengebäude, b) der Täter bedient sich besonderer bzw. täuschender Machenschaften, c) die Angaben können nicht oder nur mit besonderer Mühe auf ihre Richtigkeit überprüft werden, d) der Täter hält den Geschädigten von der Überprüfung seiner Angaben ab, e) dem Getäuschten ist eine Überprüfung der Angaben nicht zumutbar und f)