17 11. Beweisergebnis In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist auch für die Kammer erstellt, dass der Beschuldigte die D.________-Formulare «Angaben der versicherten Person» wahrheitswidrig ausfüllte, indem er in der Zeit vom 1. Februar 2016 (effektiv tat er es erstmals 27. Februar 2016) bis 31. Mai 2017 gegenüber der D.________ jeden Monat unterschriftlich bestätigte, nicht gearbeitet zu haben und arbeitslos zu sein, obwohl er seit dem 22. Dezember 2015 bzw. 26. Januar 2016 bei der M.________ angestellt war.