850 Z. 43). Damit konfrontiert, erklärte er, er verstehe einigermassen Hochdeutsch, wenn er allerdings etwas nicht verstehe, bitte er um eine Übersetzung (pag. 851 Z. 9 ff.). Gestützt darauf hält es die Kammer für sehr unwahrscheinlich bzw. schlicht frei erfunden, dass der Beschuldigte das kundenfreundliche, einfach aufgebaute Formular und die dortige Frage Nr. 10 «Sind Sie weiterhin arbeitslos?» nicht verstanden und dafür eine wildfremde Person auf der Strasse angefragt haben will. Auch die eingereichten Deutschkursdiplome attestieren dem Beschuldigten immerhin ein gewisses Können.