846 Z. 32) – gebracht und diese ihm gesagt habe, er solle ihnen (der Strafklägerin) mitteilen, warum er seine Arbeit bei der M.________ nicht angegeben habe. Er sei schockiert gewesen, als er vom Inhalt dieser Schreiben erfahren habe, und sei überrascht gewesen, weil er gedacht habe, dass die Person, die ihm geholfen habe (gemeint ist das Ausfüllen der Formulare), falsche Informationen gegeben habe. Er habe dieser Person gesagt, er habe eine 20%-Stelle, worauf diese geantwortet habe, 20% gebe es nicht, das sei kein Problem mit dem RAV. Wenn er einen 80% oder einen 100%-Job habe, dann müsse er dies dem RAV mitteilen (pag. 844, Z. 21 ff.).