Wenn er gemäss der Zeugin die Frage nach einer Erwerbstätigkeit immer verneinte bzw. die Frage nach einer Arbeitslosigkeit immer bejahte, kann auch das Formular nicht anders als falsch ausgefüllt sein, zumal insbesondere die Fragen 1 und 10 keinen Interpretationsspielraum offen lassen. 10.6 Akten Fremdenpolizei Stadt Bern Bei der Würdigung der Akten der Fremdenpolizei der Stadt Bern ist für die Kammer absolut zentral, dass der Beschuldigte seine Anstellung gegenüber der Fremdenpolizei umgehend, d.h. bereits im Verlängerungsgesuch für den Ausweis B vom 29. Dezember 2015, deklarierte (pag.