13 verdächtig, weil die Zeugin U.________ angibt, der Beschuldigte habe immer nachgefragt, wie er etwas machen müsse (pag. 655 Z. 8 f.). Bei Unklarheiten erkundigte er sich also regelmässig, so dass es kein Zufall ist, wenn er dies ausgerechnet im Zusammenhang mit der M.________-Anstellung unterliess. Dass die Zeugin (und ihre Kollegin) ansonsten vom Beschuldigten einen guten Eindruck hatte und dass im Brief vom 2. Oktober 2019 (pag.